Detailgetreue Nachbildung von Originalen aus dem 17. Jahrhundert.
Material: Holz, Metall
Gesamtlänge ca. 43 cm
Die Teile der Mechanik sind beweglich. Pistole ist aber nicht schussfähig
Achtung: Laut Schweizer Waffengesetz (Stand: 2020) muss beim Import von Imitationswaffen (in diesem Falle Dekowaffen, bzw. Deko-Schusswaffen) in die Schweiz eine Waffen Einfuhrbewilligung vorliegen, da sie dort Meldepflichtig sind. Ich kann die betreffenden Artikel problemlos an Euch versenden, allerdings müsst Ihr Euch dann i.d.R. Euer Paket unter Vorlage der benötigten Papiere selbst bei der zuständigen Zollstelle abholen.
Bitte beachten: Laut § 42a des deutschen Waffengesetzes (WaffG) ist es verboten, Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Beim Transport müssen sie gut verschlossen sein. Unter Anscheinswaffen versteht man auch nicht-funktionale Nachbildungen mit dem Aussehen von Schusswaffen. Bei Veranstaltungen, wie z.B. einem LARP-Event oder Mittelalterfest informiert Ihr Euch am besten im Vorfeld direkt beim Veranstalter, ob solche Dekowaffen erlaubt sind.
Steinschloss-Pistolen waren die von Piraten im 18. Jahrhundert am häufigsten eingesetzten Waffen.
Sie hatten einen Flint oder Feuerstein, der bei Berührung durch den Hahn einen Funken erzeugte, der das Schießpulver entzündete. Alle diese Waffen mussten nach jedem Schuss manuell neu geladen werden. Die Munition, die durch die Lauföffnung eingeführt wurde, bestand aus Schießpulver, dem Projektil und einem Papierknäuel, das als Deckel diente, um die beiden anderen Bestandteile im Lauf zusammenzudrücken.
Im Kampf wurden diese Waffen normalerweise für einen Schuss verwendet, da das Nachladen sehr langsam war und dafür normalerweise keine Zeit blieb. Daher mussten die Kämpfer danach ihre Säbel oder Schwerter ziehen oder die Axt der Pistole verwenden, da keine Zeit zum Nachladen blieb.