Perkussionswaffen
Bei diesen Waffen handelt es sich um originalgetreue Replikate, die funktionsfähig, aber nicht Schussfähig sind und auch nicht Schussfähig gemacht werden können.
Achtung: Laut Schweizer Waffengesetz (Stand: 2018) muss beim Import von Imitationswaffen (in diesem Falle Dekowaffen, bzw. Deko-Schusswaffen) in die Schweiz ein Waffenerwerbsschein vorliegen. Ich kann die betreffenden Artikel problemlos an Euch versenden, allerdings müsst Ihr Euch dann i.d.R. Euer Paket unter Vorlage der benötigten Papiere selbst bei der zuständigen Zollstelle abholen.
Bitte beachten: Laut § 42a des deutschen Waffengesetzes (WaffG) ist es verboten, Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Beim Transport müssen sie gut verschlossen sein. Unter Anscheinswaffen versteht man auch nicht-funktionale Nachbildungen mit dem Aussehen von Schusswaffen. Bei Veranstaltungen, wie z.B. einem LARP-Event oder Mittelalterfest informiert Ihr Euch am besten im Vorfeld direkt beim Veranstalter, ob solche Dekowaffen erlaubt sind.