Perkussionswaffen

Perkussion Pistolen
"Die Perkussionswaffe löste die Steinschloss-Waffe ab. Die Besonderheit war hier das Perkussionsschloss. Bei der Perkussionswaffe wird die Treibladung über ein Zündhütchen gezündet, welches auf einen so genannten Piston gesteckt wird, der seitlich am Gewehr- oder Pistolenlauf an der Laufwurzel angebracht ist. Der Piston kann rechts oder links vom Lauf angebracht sein, je nach Handhabung des Schützen, ob Rechts- oder Links-Schütze. Bei der Unterhammerpistole ist das Piston von unten in den Lauf geschraubt. Die Zündung erfolgt durch den Hahn, der bei der Unterhammerpistole vor dem Abzug sitzt. Im Vergleich mit der Steinschlosswaffe wird das Pulver schneller und sicherer gezündet." - Quelle: WIKIPEDIA

Bei diesen Waffen handelt es sich um originalgetreue Replikate, die funktionsfähig, aber nicht Schussfähig sind und auch nicht Schussfähig gemacht werden können.
 

Achtung: Laut Schweizer Waffengesetz (Stand: 2018) muss beim Import von Imitationswaffen (in diesem Falle Dekowaffen, bzw. Deko-Schusswaffen) in die Schweiz ein Waffenerwerbsschein vorliegen. Ich kann die betreffenden Artikel problemlos an Euch versenden, allerdings müsst Ihr Euch dann i.d.R. Euer Paket unter Vorlage der benötigten Papiere selbst bei der zuständigen Zollstelle abholen.  

 

Bitte beachten: Laut § 42a des deutschen Waffengesetzes (WaffG) ist es verboten, Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Beim Transport müssen sie gut verschlossen sein. Unter Anscheinswaffen versteht man auch nicht-funktionale Nachbildungen mit dem Aussehen von Schusswaffen. Bei Veranstaltungen, wie z.B. einem LARP-Event oder Mittelalterfest informiert Ihr Euch am besten im Vorfeld direkt beim Veranstalter, ob solche Dekowaffen erlaubt sind.

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