Forsyth Perkussionsschlosspistole, 1760
Replika einer der ersten kommerziell erfolgreichen Perkussionspistolen. In der edlen Farbgebung Rotbraun-Messing gehalten und ausgestattet mit dem Forsyth-Mechanismus steht diese Dekowaffe in der Tradition moderner Pistolen des 18.Jhdt. Die Dekorationspistole zeichnet sich durch einen hervorragenden Mechanismus und einen filigran gestalteten Abzug aus.
Produktdaten der Forsyth Perkussionsschlosspistole Waffenreplika
Länge: ca. 36cm Gewicht: 0,62kg
Material: Metall und Tropenholzimitat (Kunstharz)
Farbe: Rotbraun-Messing mit silberfarbenem Mechanismus
Funktions- aber nicht schussfähig
Achtung: Laut Schweizer Waffengesetz (Stand: 2020) muss beim Import von Imitationswaffen (in diesem Falle Dekowaffen, bzw. Deko-Schusswaffen) in die Schweiz eine Waffen Einfuhrbewilligung vorliegen, da sie dort Meldepflichtig sind. Ich kann die betreffenden Artikel problemlos an Euch versenden, allerdings müsst Ihr Euch dann i.d.R. Euer Paket unter Vorlage der benötigten Papiere selbst bei der zuständigen Zollstelle abholen.
Wichtige Hinweise zur Replika
Ich weise darauf hin, dass der Hersteller diese Replika ausschließlich zu Anschauungs- und Dekorationszwecken herstellt. Sie ist nicht als Spielzeug oder für übermässige mechanische Beanspruchung geeignet. Alle beweglichen Teile dienen ausschließlich dem historisch authentischen Erscheinungsbild und der gelegentlichen Funktionsdemonstration.
Dieser Nachbau ist aus nicht waffenfähigen Materialien gefertigt, ist nicht schussfähig und kann zu keinem Zeitpunkt schussfähig gemacht werden. Wir raten von einer zweckentfremdeten, übermäßigen Nutzung der Mechanik und dem trocken bzw. leer Abschlagen ab. Dies kann zu Beschädigungen an den aufeinandertreffenden oder beweglichen Teilen führen.
Die zweckentfremdete Verwendung dieses Artikels sowie jegliche Veränderungen am Artikel, z.B. um das Aussehen oder die Funktion zu verändern, erfolgen immer auf eigene Verantwortung. Bitte beachten Sie, dass Beschädigungen, die auf eine zweckentfremdete Verwendung oder Veränderungen zurückzuführen sind, zum Verlust der Gewährleistungsansprüche führen können.