Deko Steinschlosswaffen
Ein Federmechanismus wird vor dem Schuss gespannt. Der Abzug entriegelt den Mechanismus, so dass der Hahn mit dem eingespannten Feuerstein auf eine Metallklappe (Batterie) schlägt. EineBatterie im Sinne der Waffentechnik bezeichnet eine gehärtete Metallklappe, die Teil des Steinschlosses ist und die Pfanne, worin das Zündkraut enthalten ist, verschließt. Dadurch wird die Pfanne geöffnet und es werden durch Abrieb der Batterie (nicht des Feuersteins) Funken erzeugt, die in das in der Pfanne befindliche, besonders feinkörnige und leichtentzündliche Pulver (Zündkraut) fallen und dieses entzünden. Das Zündkraut entwickelt eine Stichflamme und zündet durch das Zündloch die eigentliche Treibladung. Bei der Verwendung von Stecherabzügen ergab sich das Problem, dass der zeitlich kurze Impuls des Stechers zwar die Abzugsstange aus der Spannrast der Nuss herausdrückte, die Abzugsstange sich aber so schnell wieder gegen die Unterseite der Nuss legte, dass ihre Spitze sich in der Halb- oder Sicherheitsrast verfing und der Hahn somit stehen blieb, bevor er die Batterie oder später das Zündhütchen getroffen hatte. Abhilfe schuf hier ab dem ersten Viertel des 18. Jahrhunderts die sogenannte Fliege, auch Schleuderkeil genannt. Dabei handelte es sich um ein kleines Bauteil von keilförmigem Querschnitt, das in einer etwa doppelt so breiten, dreieckigen Aussparung an der Seite oder im Inneren der Nuss hin und her schwingen konnte. Spannte man den Hahn, so legte sich die Fliege zuerst über die Vollrast und die Abzugsstange konnte in die Laderast gleiten. Beim Weiterspannen sprang die Fliege vor die Halbrast. Wurde jetzt abgedrückt, so versperrte sie der Abzugsstange den Weg in diese Position und der Hahn konnte ungehindert nach vorne schnellen." Quelle: Wikipedia
Bei diesen Waffen handelt es sich um originalgetreue Replikate, die funktionsfähig, aber nicht Schussfähig sind und auch nicht Schussfähig gemacht werden können.
Achtung: Laut Schweizer Waffengesetz (Stand: 2018) muss beim Import von Imitationswaffen (in diesem Falle Dekowaffen, bzw. Deko-Schusswaffen) in die Schweiz ein Waffenerwerbsschein vorliegen. Ich kann die betreffenden Artikel problemlos an Euch versenden, allerdings müsst Ihr Euch dann i.d.R. Euer Paket unter Vorlage der benötigten Papiere selbst bei der zuständigen Zollstelle abholen.
Bitte beachten: Laut § 42a des deutschen Waffengesetzes (WaffG) ist es verboten, Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Beim Transport müssen sie gut verschlossen sein. Unter Anscheinswaffen versteht man auch nicht-funktionale Nachbildungen mit dem Aussehen von Schusswaffen. Bei Veranstaltungen, wie z.B. einem LARP-Event oder Mittelalterfest informiert Ihr Euch am besten im Vorfeld direkt beim Veranstalter, ob solche Dekowaffen erlaubt sind.
Handhabung des Replikas: Bei der Steinschloss Pistole kann man durch einen Umbau auf Zündhütchen umsteigen oder Zündplättchen verwenden.